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Die Kontaktheizplatte verfügt über keinen Überhitzungsschutz mit separaten elektrischen Kontakten

Die Kontaktheizplatte verfügt über keinen Überhitzungsschutz mit separaten elektrischen Kontakten

Das Heizelement ist auf der Unterseite der Kontaktheizplatte angeordnet und aufgelegt, vorzugsweise durch flächigen Kontakt, wobei das Heizelement insbesondere mit einem Isolator umwickelt und in einem Rohr (216) platziert und auf der Unterseite aufgelegt ist.

Das Heizelement ist gasdicht von einem Isolierkörper umgeben, insbesondere einem Isolator auf Glas- oder Keramikbasis, vorzugsweise einer Polymerkeramik, wobei der Isolator und das Heizelement auf der Unterseite der Kontaktheizplatte angeordnet sind.

Die Heizung verfügt über mehrere, vorzugsweise 2 oder 3 lineare Heizelemente für eine einzigartige Kontaktheizplatte, insbesondere ein Heizelement aus einer der oben genannten Legierungen auf Eisenbasis.

Das Heizelement besteht aus dem Metallmaterial mit PTC-Eigenschaften und mindestens einem Heizelement aus traditionellem Widerstandsmaterial in Reihe.

Das Heizelement besteht aus dem Metallmaterial mit PTC-Eigenschaften und mindestens einem parallel geschalteten Heizelement aus herkömmlichem Widerstandsmaterial.

Die Kontaktheizplatte weist in mehreren separaten Zweigen ein Heizelement auf, wobei in mindestens einem Zweig mindestens ein Heizelement aus dem oben genannten Metallwerkstoff mit PTC-Eigenschaften angeschlossen ist und die Zweige gemeinsam mit elektrischer Energie beaufschlagbar sind

Die Heizelemente der Einzelzweige erstrecken sich auf einer bestimmten Fläche, vorzugsweise kreisförmig oder abgeschrägt und insbesondere konzentrisch zueinander.

Zweige mit Heizelementen werden mit unterschiedlicher Beschaltung über einen Schalter in Reihe und/oder parallel geschaltet und können mit elektrischer Energie, vorzugsweise je nach Beschaltung mit unterschiedlicher Energiemenge, belastet werden

Die Kontaktheizplatte verfügt über keinen Überhitzungsschutz mit separaten elektrischen Kontakten.

Bei der Kontaktheizplatte handelt es sich um eine Gussheizplatte, wobei sich der Heizkörper vorzugsweise zwischen den an der Unterseite der Gussheizplatte ausgebildeten Rippen erstreckt.

Die Kontaktheizplatte besteht aus Keramik und der Heizkörper ist vorzugsweise drahtförmig, insbesondere flach, direkt auf der Unterseite der Keramik befestigt.

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Elektroheizung mit einer elektrischen Heizplatte, die die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist. Es ist bekannt, dass beispielsweise eine Gussheizplatte an ihrer Unterseite mit einem Heizelement ausgestattet ist, in dem Der Heizdraht ist von Isoliermaterial umgeben

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