Kühlung von Vakuum-Wärmebehandlungsgeräten
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Kühlung von Vakuum-Wärmebehandlungsgeräten
1. Schalten Sie nach Ablauf der Haltezeit die Heizleistung aus, entfernen Sie die beiden Verstopfungen an der Außenwand des Ofens und schalten Sie den Kühlventilator zum Kühlen ein.
2. Während des Abkühlvorgangs beginnt der Druck im Ofen zu sinken (um die Oxidation des Eisendrahtes zu verhindern, muss der Überdruck im Ofen sichergestellt werden), um den Druck mit Stickstoff zu ergänzen, um den Überdruck im Ofen aufrechtzuerhalten . Ungefähr 0,01 MPa.
3. Wenn die Temperatur auf ca. 250 Grad gesunken ist, kann der Ofendeckel geöffnet und das Materialgestell angehoben werden.
Vakuum-Wärmebehandlungsgeräte zum Aufheizen und Warmhalten
1. Schalten Sie nach dem Vakuumieren die Steuerstromversorgung ein, schalten Sie den Instrumentenschalter ein, schalten Sie die Kühlwasserpumpe und den Umwälzventilator ein, stellen Sie die Ofentemperatur (300 Grad) ein und schalten Sie den Heizschalter ein, um den Ofen für {{ zu backen. 2 Stunden.
2. Nachdem der Ofen fertig ist, erhöhen Sie die Temperatur und stellen Sie die Temperatur auf 640 Grad ein (abhängig von der tatsächlichen Situation). Unter normalen Umständen steigt 3-3.5h von 300 Grad auf 640 Grad. Während des Aufheizvorgangs steigt der Druck im Ofen mit steigender Temperatur weiter an. Wenn der Druck 0,025 MPa erreicht, wird das Entlüftungsventil geöffnet, um das Gas abzulassen und den Druck zu reduzieren. Der Regelbereich beträgt (0,005–0,025 MPa).
3. Nachdem die Ofentemperatur 64 0 Grad erreicht hat, halten Sie sie 12 Stunden lang aufrecht. Der Druck im Ofen steigt während des Prozesses ebenfalls an und das Gas sollte freigesetzt werden, wenn es 0,025 MPa erreicht. (gleiche Methode wie oben)
Aufbau und Funktionsprinzip von Vakuum-Wärmebehandlungsgeräten
Der kastenförmige Widerstandsofen ist ein Elektroofen mit periodischem Betrieb, der in Verbindung mit einem Nickel-Nickel-Silizium-Hot-Spot-Paar verwendet wird, um die Temperatur des Elektroofens zu messen, anzuzeigen und automatisch zu steuern.
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